Unfälle wollen wir alle gern vermeiden, Autounfälle im Ausland erst recht. Trotzdem passieren sie regelmäßig. 2014 wurden allein in Deutschland 2.403.000 Autounfälle polizeilich erfasst, dabei sind Bagatellschäden also noch gar nicht mitgerechnet.
Ein Unfall mit Blechschaden im Inland ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Im Ausland erschweren Sprachprobleme die Kommunikation meist doch erheblich.
Was tun bei einem Unfall im Ausland?
Der erste Schritt ist selbstverständlich immer das Absichern der Unfallstelle. Warnblinker an, Warnweste angelegt, Warndreieck aufgestellt.
Falls es Unfallzeugen gibt, bitten Sie sie unbedingt, kurz zu warten, damit Sie Ihre Aussagen aufnehmen können.
Erste Hilfe & Notruf
Auch das eine Selbstverständlichkeit. Europaweit gilt der Euronotruf unter der 112, hier erreichen Sie Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei.
Polizei rufen?
Bei kleineren Sachschäden braucht die Polizei nicht hinzugezogen zu werden. In diesen Fällen allerdings schon:
- Verletzte!
- hoher Sachschaden
- keine Einigung möglich mit dem Unfallgegner
- Unfallflucht
- Fahrzeug aus nicht-europäischem Ausland ohne grüne Versicherungskarte
Der europäische Unfallbericht
Der europäische Unfallbericht ist ein Standardformular, das in ganz Europa gilt und in 12 Sprachen erhältlich ist:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Niederländisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Türkisch
- Ungarisch
Der Unfallbericht fragt ausschließlich Fakten ab, es geht hier nicht um die Schuldfrage. Damit setzen sich anschließend die Versicherungen auseinander.
Welche Informationen enthält der Unfallbericht?

Quelle: Unfallskizze.de
Der Unfallbericht enthält die Kontaktdaten der am Unfall beteiligten Parteien (Fahrzeug A und Fahrzeug B genannt). Es müssen Angaben zum Versicherungsnehmer, zum Fahrzeug, zur Versicherung und zum Fahrer gemacht werden. Außerdem wird die Unfallsituation abgefragt. Unter Punkt 12 müssen die Umstände, die zum Unfall geführt haben, angekreuzt werden. Der Inhalt des Formulars ist in allen Sprachen exakt gleich.
Lediglich Punkt 11 (Sichtbare Schäden) und Punkt 14 (Bemerkungen) können frei ausgefüllt werden. Hinzu kommt die Unfallskizze unter Punkt 13.
Vermeiden Sie eine Schuldanerkennung oder Schuldzuweisung. Der europäische Unfallbericht soll wirklich nur die Fakten festhalten. Um die Schuldfrage kümmert sich Ihre Versicherung.
Beide Parteien müssen dieses Formular anschließend unterschreiben.
Fremde Sprache – Vorsicht beim Unterschreiben
Ist der Unfallhergang nicht absolut eindeutig und der Unfallgegner füllt das Formular in einer Ihnen unbekannten Sprache aus, sollten Sie erwägen, die Polizei hinzuzurufen. Sollte der Unfallgegner in der Spalte Bemerkungen Ihnen zu Unrecht die Schuld zuweisen oder andere als die gerade entstandenen Schäden angeben, wollen Sie das natürlich nicht unterschreiben.
Unfallszene fotografieren
Fast jeder Autofahrer besitzt ein Smartphone. Fotografieren Sie den Unfall möglichst aus verschiedenen Blickwinkeln und schicken Sie diese Fotos mit dem Unfallbericht an Ihre Versicherung. Fotografieren Sie auch die Schäden an beiden Fahrzeugen.
Zeugen – Anschriften notieren
Wenn es Unfallzeugen gibt, notieren Sie unbedingt deren Daten für Ihre Versicherung.
Keine nachträglichen Änderungen
Auch das sollte selbstverständlich sein: Nachdem der Unfallbericht von beiden Parteien unterschrieben wurde, dürfen keine Änderungen mehr gemacht werden.
Beide Parteien bekommen ein Exemplar, das sie an ihre Versicherung weiterleiten.
Europäischer Unfallbericht zum Download
Den euroäischen Unfallbericht bekommen Sie meist bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Autoclub. Auf unfallskizze.de können Sie mehrsprachige Varianten des europäischen Unfallberichts direkt downloaden. Ein Exemplar des Unfallberichts sollte auf jeder Reise ins Ausland zum Standardgepäck gehören.
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