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Aktuelle Seite: Startseite / Allgemein / Autoclub Mitgliedschaft kündigen

Autoclub Mitgliedschaft kündigen

Aktualisiert am: 21 Februar 2018 | Zuerst veröffentlicht am: 21 Februar 2018 58 Kommentare

Mitgliedschaft kündigen beim ADAC, ACE, AvD oder einem anderen Autoclub?kündigen

Eine Mitgliedschaft abzuschließen ist einfach. Die Kündigungsmodalitäten der Autoclubs sind dagegen nicht ganz so leicht zu finden. Wir haben ein wenig für Sie recherchiert.

Häufig lohnt es sich, über einen Wechsel nachzudenken. Das gilt natürlich nicht nur für Autoclubs. Im Allgemeinen spart es bares Geld, mindestens einmal jährlich alle bestehenden Verträge, Mitgliedschaften etc. (Autoclubs, Versicherungen, Sportclubs usw.) zu kontrollieren und zu vergleichen.

Wenn Sie Ihren Autoclub wechseln möchten, sollten Sie auf jeden Fall die Kündigungsfrist beachten und Ihre Kündigung formgerecht einreichen, damit diese auch korrekt verarbeitet und nicht um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Mitgliedschaftsdauer & Kündigungsfrist

Ob ADAC, ACE, AvD, Mobil in Deutschland, BAVC, ACV oder JimDrive, die Mitgliedschaftsdauer beträgt bei allen Clubs 1 Jahr.

Ausnahme: In einigen Fällen bieten die Clubs Aktionsangebote an, für die eine längere minimale Mitgliedschaftsdauer gilt. Ob das der Fall ist, sehen Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Die Kündigungsfrist ist ebenfalls einheitlich: 3 Monate vor Ablauf der Mitgliedschaftsperiode. Ausnahme: Bei JimDrive beträgt sie nur 1 Monat vor Ablauf. Kontrollieren Sie deshalb frühzeitig, wann Sie wechseln können und reichen Sie Ihre Kündigung schriftlich (per Übergabeeinschreiben) bei Ihrem Autoclub ein.

In Ihrem Kündigungsschreiben brauchen Sie keinen Grund für Ihre Kündigung zu nennen.  Allerdings helfen Sie dem jeweiligen Club, seine Leistungen zu verbessern, wenn Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Kündigung zu erklären.

In jedem Fall müssen Sie Ihre Mitgliedsnummer sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, unter der Sie bei Ihrem Club bekannt sind, angeben. Außerdem muss Ihre Kündigung den gewünschten Austrittstermin und Ihre Unterschrift beinhalten.

Kündigen: Direkt bei Ihrem Automobilclub

Da uns immer mal wieder Anfragen zu bestehenden Mitgliedschaften erreichen, möchten wir hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir, die Betreiber dieses Portals, zu keinem der Anbieter gehören und auch keinerlei Einsicht in deren Daten haben. Wenn Sie Fragen haben, die Ihr Club noch nicht beantwortet hat, recherchieren wir gerne für Sie. Falls Sie kündigen möchten, müssen Sie sich aber direkt an Ihren Anbieter wenden.

Häufig gestellte Fragen zur Automobilclub Kündigung

Einige Fragen, die häufig gestellt werden, können und dürfen wir nicht beantworten, da wir keine Anwälte sind. Deshalb haben wir Rechtsanwalt Christian Koch von der Kanzlei Kleymann um Antworten gebeten:

Widerrufsrecht bei Autoclubs

Grundsätzlich steht einem Verbraucher gemäß § 355 Abs. 1 S. 1 BGB ein Widerrufsrecht dann zu, wenn ein solches durch Gesetz eingeräumt wird. Das ist unter anderem der Fall bei sogenannten Haustürgeschäften nach § 312 BGB oder auch bei Fernabsatzverträgen, welche mittels ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (z. B. Telefon, Internet, E-Mail etc.). Auch der Beitritt zu einem gemeinnützigen Verein unterfällt dem Verbraucherwiderrufsrecht, wenn er wie vorstehende geschlossen wurde.

Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt frühestens mit dem Vertragsschluss. Das jedoch erst dann, wenn der Verbraucher in Textform (mindestens ein PDF), von seinem Widerrufsrecht unterrichtet wurde. Schließt man einen Vertrag vor Ort, also beispielsweise in einer Filiale eines Automobilclubs, besteht kein Widerrufsrecht. Auch ein Werbestand in einem Einkaufsmarkt ist kein Haustürgeschäft. Der ADAC zum Beispiel gewährt unabhängig davon eine zweiwöchige Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung ADAC).

Wenn der Verbraucher nicht richtig über sein Widerrufsrecht informiert wird, beginnt für ihn die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies bedeutet, dass widerrufsberechtigte Verbraucher auch noch Wochen und Monate nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen einen Vertrag widerrufen.

Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung)

Ein Sonderkündigungsrecht, also eine außerordentlich Auflösung der bestehenden Mitgliedschaft ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die außerordentliche Kündigung ist nur dann begründet, wenn der Automobilclub vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erfüllt und ein weiteres Bestehen der Mitgliedschaft unzumutbar wäre. Der Verkauf des Fahrzeugs, ein Umzug ins Ausland oder eine Krankheit, die Autofahren unmöglich reichen als Begründung für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Kündigung seitens des Autoclubs bzw. Umwandlung in Mitgliedschaft mit geringeren Leistungen

Ob ein Automobilclub das darf, hängt von der Ausgestaltung der Mitgliedschaft ab. Entweder in der Satzung, dem geschlossenen Vertrag oder auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Regelungen zum wechselseitigen Kündigungsrecht festgelegt werden. Ebenso darf der Automobilclub regeln, wie er die Mitgliedschaft ausgestaltet. Da die Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins eine Solidargemeinschaft bilden, ist der Verein sogar gehalten, die Verteilung seiner Leistungen möglichst gerecht zu gestalten.

Allerdings könnte die Herabstufung einer Mitgliedschaft als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen, nämlich dann, wenn eine Basismitgliedschaft für das Mitglied unzumutbar ist.

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Kategorie: Allgemein Stichworte: ACE, ADAC, avd, bavc, Kündigung, Mitgliedschaft kündigen, Mobil in Deutschland

Kommentare

58 Kommentare Zum Kommentar-Formular springen »
  1. micha meint

    3 März 2022 um 14:20

    hallo, kann man beim avd ausserordenlich kündigen weil die den beitrag von 19,90 auf 24 euro erhöht haben und haben einen nicht benachrichtig, man bekommt einfach eine rechnung mit dem neuem betrag. angerufen, da wird nur gesagt sie hätten ja im internet nach schauen können ob sich der beitrag erhöht hat, ich finde das eine frechheit und eine zu mutung.

    Antworten
  2. Maya meint

    12 Januar 2022 um 16:15

    Hallo, ich bin ins Ausland gezogen und habe mich in D abgemeldet. Da man beim ADAC nur versichert sein kann, wenn man seinen Wohnsitz in D hat, habe ich versucht außerordentlich zu kündigen. Dies haben sie abgelehnt und ich muss noch bis 11/22 den Beitrag zahlen, obwohl ich keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen kann. Ich habe nicht mal mehr ein Bankkonto in D.
    Ist das rechtlich korrekt von Seiten des ADAC?

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      12 Januar 2022 um 17:01

      Hallo Maya,
      tut uns leid, das zu hören! Rechtlichen Rat können (und dürfen) wir leider nicht geben.

      Antworten
  3. Monika meint

    11 Oktober 2020 um 14:54

    Hallo, kann ich meine gekündigte Mitgliedschaft auch nach mehreren Jahren wieder reaktivieren.

    Ich hatte vor ca 6 Jahren meine ADAC-Mitgliedschaft wg finanzieller Gründe und da ich zum Zeitpunkt kein Auto hatte, gekündigt.

    Nun habe ich aber wieder ein Auto und möchte gerne die ADAC-Mitgliedschaft wieder aufnehmen. Oder muss ich eine neue Mitgliedschaft abschließen?

    Viele Grüße

    M.Bader

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      23 Oktober 2020 um 12:55

      Hallo M. Bader,
      wir können keine Vorteile darin erkennen, eine alte Mitgliedschaft zu reaktivieren, selbst wenn das möglich sein sollte. Am einfachsten schließen Sie wieder eine Mitgliedschaft ab.

      Antworten
  4. theo meint

    14 November 2019 um 17:29

    kann ich meine adac mitgliedschaft nach einer beitragserhöung sofort kündigen.

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      15 November 2019 um 18:46

      Hallo Theo,
      wir sind keine Anwälte und können/dürfen rechtliche Fragen nicht beantworten. Laut ADAC gibt es aber kein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft bei einer Beitragserhöhung, weil es um eine Vereinsmitgliedschaft geht, deren Beiträge die Mitgliederversammlung festlegt.

      Antworten
    • Rainer Langklotz meint

      23 November 2019 um 16:01

      Nicht möglich, ich wollte auch kündigen wegen höheren Beitrag.
      Erst möglich im Nov. 2020
      Eine Erhöhung von über 10% ist unverschämt

      Antworten
    • Kramer meint

      25 November 2020 um 10:43

      Hallo
      Habe seid 2 Jahren ACV für 59 Euro Mitgliedschaft.
      Heute bekam ich die Rechnung eine Woche vor Ablauf da wurde um 10 Euro erhöht.Und das in Corona Zeit wo das Auto in der Garage steht .Als Rentner fährt man in dieser Zeit nur im Ort und braucht keinen ACV Automobil Club.Da ist der ADAC viel besser.

      Antworten
  5. Kerstin Drescher meint

    6 November 2019 um 16:25

    Ich habe die Mitgliedschaft bei einem Automobilclub gekündigt. Der Verein bestätigte mir die Kündigung via E-Mail zum 30.5.2020. Das war wohl aber ein Systemfehler lt. weiteren Schreibens des Vereins. Die Kündigung würde lt. Bedingungen des Vertrages eigentlich erst zu Ende Oktober 2020 gültig werden. Muss sich der Verein an die falsch ausgesprochene Beendigung des Vertrages zu Ende Mai 2020 halten (hätte sie das nicht kontrollieren müssen)?

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      7 November 2019 um 15:32

      Hallo Frau Drescher, wir sind keine Anwälte. Konkrete rechtliche Fragen können wir Ihnen leider nicht beantworten.

      Antworten
  6. M.Remhagen meint

    6 Oktober 2019 um 17:27

    Auch bei einer Beitragserhöhung steht das Sonderkündigungsrecht zu.

    Antworten
    • Rainer Langklotz meint

      23 November 2019 um 16:03

      falsch
      bei einer Mitgliedschaft gibt es kein Sonderkündigungsrecht

      Antworten
  7. Udo meint

    17 November 2018 um 19:33

    Hatte mit dem ADAC eine Mitgliedschaft telefonisch vereinbart. Aber nie was unterschrieben oder bezahlt. Mir wurde am Telefon eine Pannenhilfe zugesagt, die aber in der Form nicht stattfand. Letztlich kam knapp 3 Stunden später ein Abschlepper. Abschleppen erst nach Mitternacht möglich, wenn die Mitgliedschaft gilt. Vorher auf eigene Kosten. Hatte es dann von jmd. anderen abschleppen lassen.

    Ist diese telefonische Mitgliedschaft gültig? Bekomme jetzt Zahlungsaufforderungen. Wie bekomme ich den Verein los? Will mit denen nichts mehr zu tun haben.

    Antworten
    • Udo meint

      20 November 2018 um 21:09

      Wollte noch ergänzen, dass ich die Mitgliedschaft nur wegen der zugesagten kostenfreie Hilfe – falls möglich – telefonisch abgeschlossen hatte. Die angkündigte Begutachtung fand aber nie statt. Scheinbar wurde schon aufgrund meiner telefonischen Schilderung eine Hilfe ausgeschlossen. Kostenfreies Abschleppen – was auch schon eine Hilfe gewesen wäre – war zu dem Zeitpunkt aber auch nicht möglich. Damit hab ich quasi unter unter falscher Erwartungshaltung zur Mitgliedschaft am Telefon eingewilligt. Für den ADAC war an dem Tag für mich quasi nur eine Leerfahrt des Abschleppers angefallen.

      Antworten
  8. Semia meint

    19 September 2018 um 21:16

    Hallo,

    habe heute eine außerordentliche Kündigung per email von JimDrive erhalten, da ich zweimal Hilfe gebraucht hatte. Einmal Starthilfe und vor ein paar Tagen musste mein Auto abgeschleppt werden.

    Ich bekomme den Restbetrag des Jahresbeitrages zwar zurückerstattet, es werden aber 5 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.
    Ist das rechtens?

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      25 September 2018 um 09:25

      Hallo Semia,
      in den Vertragsbestimmungen von JimDrive steht, dass beide Seiten nach Eintreten eines Schadensereignisses die Mitgliedschaft kündigen können, innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadensfalls. Das ist übrigens bei den meisten Versicherungen auch der Fall.

      Antworten
      • Semia meint

        3 Oktober 2018 um 19:35

        Hallo Stefanie,
        vielen Dank für die Antwort.
        Sind aber die 5 Euro Bearbeitungsgebühr rechtens?

        Antworten
        • stefanie - admin meint

          4 Oktober 2018 um 09:38

          Hallo Semia,
          wir sind keine Anwälte, daher können wir die Frage leider nicht beantworten.

          Antworten
  9. Nicole meint

    14 Juli 2018 um 12:51

    Hallo, wir überlegen, dem AvD aufgrund der Maut für die Italienreise beizutreten. Der AvD bietet die Tollticketbox mit reduziertere Gebühren an. Wir finden jedoch keine Informationen über die Vetragslaufzeit. Wir sind bereits Mitglied im ADAC..
    Haben Sie korrekte Infos?
    Vielen Dank für Ihre Mühe
    Nicole

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      20 Juli 2018 um 11:38

      Hallo Nicole,
      am einfachsten nehmen Sie dazu direkt mit dem AvD Kontakt auf.

      Antworten
  10. Katie meint

    20 Juni 2018 um 11:25

    Ich möchte auf das Kündigungsrecht beim ACE hinweisen.Ganz klein gedruckt unter dem Vertrag. GENAU Lesen…
    Die ACE Mitgliedschaft kann frühestens mit 3 Monaten Vorlauf zum 31.Dezember des übernächsten Kalenderjahres , das auf das Eintrittsjahr folgt, schriftlich gekündigt werden. ( ich kam nicht nach 1 Jahr aus dem Vertrag.)

    Antworten
    • Weronika meint

      23 September 2018 um 19:37

      Also heißt jetzt wenn ich mit mein Freund jetzt kündigigen ist es dieses Jahr dezember vertrag abgeschlossen oder erst nach 2 Jahren ?

      Antworten
      • stefanie - admin meint

        25 September 2018 um 09:35

        Hallo Weronika,
        das kommt darauf an, was genau in Ihrem Vertrag steht. In der Regel kann die Mitgliedschaft zum 31.12. des ersten Jahres nach dem Eintrittsjahr gekündigt werden. Das heißt, wenn Sie in diesem Jahr eingetreten sind, können Sie frühestens zum 31.12.2019 kündigen. Allerdings gibt es ab und an Aktionen des ACE, bei denen Sie in den ersten Jahren einen Rabatt bekommen, dafür aber die Mitgliedschaft z.B. erst nach 2 Jahren gekündigt werden kann. In jedem Fall stehen diese Informationen aber in Ihrem Vertrag.

        Antworten
  11. Elmar Bachmeier meint

    25 Februar 2018 um 10:52

    Hallo,

    der ADAC wandelt meine Young Generation Mitgliedschaft, aufgrund meines bevorstehenden 23 Geburtstages, in eine gewöhnliche Mitgliedschaft um. Habe ich durch die Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht?

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      26 Februar 2018 um 12:22

      Hallo Elmar,
      da wir keine Anwälte sind, verweisen wir auf die Antworten von Rechtsanwalt Christian Koch oben im Text (Sonderkündigungsrecht und Umwandlung der Mitgliedschaft). Der ADAC informiert bereits auf der Website darüber, dass die Young Generation-Tarife „anschließend automatisch in den Folgetarif {…] umgestellt“ werden. Vermutlich wird das auch in Ihrem Vertrag stehen.

      Antworten
  12. Katharina meint

    4 Dezember 2017 um 21:57

    Hallo, ich habe online eine Mitgliedschaft beim acv abgeschlossen. Ich finde leider nirgends eine Widerrufsbelehrung. Kann ich diesen online geschlossenen Vertrag trotzdem noch innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Auf der acv Internetseite konnte ich keine Angaben dazu finden und auch in den Unterlagen, die mir zugesandt wurden, ist leider meine Rede vom Widerrufsrecht. Herzlichen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Katharina

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      5 Dezember 2017 um 20:24

      Hallo Katharina,
      vorweg: Wir sind keine Anwälte und können zu rechtlichen Fragen nicht viel sagen. Bei den meisten Autoclubs gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das auch online bzw. in den Vertragsunterlagen aufgeklärt wird. Wir werden das noch einmal gezielt nachfragen, das wird für Sie allerdings zu spät kommen. Den Widerruf können Sie aber trotzdem abschicken, zahlreiche Muster finden Sie online (über deren Qualität können wir natürlich nicht urteilen). Wir würden Ihnen allerdings empfehlen, auch einmal beim ACV anzurufen und nachzufragen.

      Antworten
  13. Heidi Kleiser meint

    23 November 2017 um 14:57

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Kündigung meiner Mitgliedschaft beim ACE. Den Vertrag habe ich abgeschlossen am 21. 05. 2015 zu Mitgliedschafts-Beginn zum 01. 01. 2016 auf dem Kaufland-Gelände in Lampertheim-Rosengarten. Gekündigt habe schriftlich per Fax am 05. 12. 2016. Ich hatte vorher einen Schlaganfall und darf nicht mehr Auto-Fahren.
    Der ACE schrieb mir am 01. 02. 2016, dass meine Kündigung erst zum 31. 12. 2018 greift; ist das richtig oderkann ich von meinem Sonderkündigungsgrund Gebrauch machen?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße und eine schöne Weihnachtszeit. Frau Kleiser

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      24 November 2017 um 11:21

      Hallo Frau Kleiser,
      Ob es in Ihrem Fall ein Sonderkündigungsrecht gibt, können wir nicht beurteilen. Dazu müssten Sie einen Anwalt fragen. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist Ihre Kündigung aber auch schon fast ein Jahr her? Haben Sie schon einmal telefonisch mit dem ACE Kontakt aufgenommen, um zu schauen, ob sich eine Regelung finden lässt?

      Antworten
  14. Edy meint

    28 Oktober 2017 um 16:34

    Hallo,
    ich habe meine ADAC Plus Mitgliedschaft bei ADAC fristgerecht gekündigt.
    Auf dem Kündigungsschreiben ist sowohl meine hauptmitgliedschaft Nr. Als auch die Plus-Mitgliedschaft-Nr. angegeben worden.
    In der Kündigung habe ich mitgeteilt, dass ich die ob.g.Mitgliedschaft kündige und habe diese auch unterschrieben.

    Der ADAC Club akzeptiert jedoch nicht die gekündigte Plusmitgliedschaft nicht und fordert jede inzelne Person zu fortzahlung der Beiträge.
    In der Begründung heisst es:
    Die Plusmitglieder sind in der Pflicht eine eigene Kündigung mit Unterschrift einzureichen.
    Diese Regelung ist jedoch nirgens in den Bestimmungen des Vertrages zu entnehmen.
    Darüber hinaus ist der damals abgeschlossener Vertrag lediglich durch mich als Hauptmitglied unterzeichnet worden.
    Darf der ADAC, die Angehörigen weiterhin zu Zahlung von eigenständigen Beiträgen, trotz meiner Kündigung zwingen? ??

    Und was kann ich jetzt dagegen tun ???

    Beste Grüße
    Edy

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      30 Oktober 2017 um 09:32

      Hallo Edy,
      tatsächlich muss beim ADAC jedes „Produkt“ einzeln in der Kündigung aufgeführt werden, das gilt z.B. auch, wenn Sie dort noch weitere Versicherungen abgeschlossen haben. Partnertarife werden, wenn sie nicht mitgekündigt werden, automatisch in eigenständige Tarife überführt, d.h., der Partner bleibt Mitglied. Dazu gibt es eine entsprechende Klausel im Antrag für die Partnerkarte. Ob und wie Sie dagegen vorgehen können, können wir Ihnen nicht sagen, da wir keine Anwälte sind. Wir würden Ihnen allerdings empfehlen, zunächst Ihre Verträge noch einmal genau durchzusehen, Kontakt mit dem ADAC aufzunehmen und zur Not einen Anwalt zu fragen.

      Antworten
  15. Maik meint

    9 März 2017 um 22:20

    Hallo, ich habe mir an einem Stand eine Mitgliedschaft für den ACE andrehen lassen. Mir wurde dabei versichert, dass ich mir die Unterlagen ansehen kann und dann notfalls die Mitgliedschaft widerrufen kann. Die Mitgliedschaft soll an dem 1.5.17 beginnen und ich habe im Februar den Widerruf an den ACE geschickt. Den Widerruf haben Sie nicht akzeptiert und der Vertrag soll jetzt bis zum 31.12.2019 laufen. Kann mir da jemand helfen?

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      10 März 2017 um 10:47

      Hallo Maik,
      wir gehören zu keinem der Clubs und sind keine Anwälte, direkt können wir leider nicht helfen. Aber wir haben unsere Ansprechpartner des ACE gebeten, direkt darauf zu reagieren. Wir haben Ihnen gerade eine E-Mail geschickt, die aber nicht zugestellt werden konnte. Könnten Sie Ihr E-Mail Postfach kontrollieren und uns noch einmal eine Mail schicken an info(at)pannenhilfevergleich.de?

      Antworten
    • Kraft, Michael meint

      27 März 2017 um 11:26

      Sehr geehrter Herr Klein,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zu Ihrer Mitgliedschaft.

      Der ACE verfügt über ein Beschwerdemanagement, das kritische und strittige Anliegen
      unserer Mitglieder – unabhängig von den auslösenden Abteilungen recherchiert und
      klärt.

      Die Kritik unserer Mitglieder über unseren Service nehmen wir sehr ernst. Da es uns ein
      Anliegen ist, die Hintergründe möglichst genau zu klären, haben wir unseren zuständigen
      Fachbereich um eine Stellungnahme gebeten. Sobald uns diese vorliegt, wenden wir uns
      wieder an Sie.

      Für Ihre Geduld und Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus und stehe Ihnen für
      Fragen in der Zwischenzeit gerne zur Verfügung, telefonisch unter 0711 5303-4660
      oder per E-Mail unter msb@ace.de.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Kraft
      Sachbearbeiter Beschwerdemanagement

      Antworten
      • seiler meint

        27 November 2018 um 21:02

        das ich nicht lache – sie nehmen gar nichts ernst. ich hatte wie viele andere eine Panne und 20 min. war die notrufnummer belegt. zum glück hatte ich keine panne bei der es um minuten bezüglich einer schnellen rettung geht, ansonsten könnte ich dank des ace diese zeilen nicht mehr schreiben.
        aber der höhepunkt ist das ich durch die nicht erbrachte leistung des ace kein sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommen habe. das ist der größte witz. leistung wird nicht erbracht aber zahlen soll ich trotzdem.
        ich kann von diesem verein nur abraten.

        Antworten
        • Stoewer meint

          29 Dezember 2020 um 11:47

          Ich bin seit Jahren Mitglied im AvD. Am 16.12.2020 wurden ich per E- Mail unter der Überschrift
          “ Neue Bedingungen für Ihre AvD-Mitgliedschaft – 2021 bleibt alles anders!“ informiert.
          In diesen geänderten Vertragsbedingungen sind Änderungen enthalten, die meinem damals abgeschlossenen Vertrag nicht mehr entsprechen.
          Ich habe daraufhin eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht aufgrund der geänderten Vertragsbedingungen per Einschreiben gemacht. Diese wurde nicht akzeptiert und in eine normale Ablauffristkündigung umgewandelt.
          Auf meine telefonische Nachfrage wurde nur lapidar erklärt, das ich gerne anwaltlich klagen könnte. Aber vom AvD wären die Änderungen juristisch alle einwandfrei, denn NICHT der AvD hätte die Vertragsbedingungen geändert, sondern die Versicherungspartner mit denen der AvD zusammenarbeitet wäre für diese Änderungen verantwortlich.
          Aber im Anschreiben steht doch NEUE BEDINGUNGEN DER AVD-MITGLIEDSCHAFT.
          Ich habe aber mit dem AvD einen Vertrag abgeschlossen mit eingetragenen zu erbringenden Leistungen. Mit einem Vertragspartner einer Versicherung des AvD habe ich als Mitglied ja nichts zu tun. Im Vertrag steht “ MIGLIEDSCHAFT IM AVD “ und nicht Beitragszahler irgendeiner Versicherung.
          Das bedeutet also, der AvD kann mit abgeschlossenen Vertragsbedingungen seiner Mitgliedern machen, was er wil. Zuständig sind immer andere Vertragspartner des AvD.
          Auch ich kann von diesem Verein nur abraten.

          Antworten
  16. Matthias Bartz meint

    23 Januar 2017 um 22:58

    Mir wurde vom AvD ein zu hoher Jahres-Mitgliedsbeitrag abgebucht. Ich habe bereits zwei mal telefonisch reklamiert. Mir wurde versprochen, den zuviel abgebuchten Betrag umgehend zu erstatten. Allerdings immer vergebens. Ich warte immer noch auf mein Geld. Kann ich fristlos kündigen?

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      24 Januar 2017 um 08:27

      Hallo Herr Bartz,
      wir sind keine Anwälte, dazu können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Wenn Sie nichts dagegen haben, werden wir aber direkt beim AvD nachhaken, damit es schnellstmöglich geregelt wird.

      Antworten
    • AvD meint

      24 Januar 2017 um 10:56

      Sehr geehrter Herr Bartz,
      leider hat ein erforderlicher Beleg gefehlt um einen Sondertarif zu verrechnen. Nachdem dies geklärt wurde (12.1) ist der zu viel gezahlte Betrag am 19.1 erstattet worden und ist jetzt sicherlich schon auf Ihrem Konto. Sofern Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne an unseren Mitgliederservice wenden. https://www.avd.de/der-avd/avd-der-club/kontakt/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr AvD Team

      Antworten
      • Matthias Bartz meint

        26 Januar 2017 um 19:12

        Danke. Der Betrag wurde inzwischen zurück überwiesen.(Buchung am 24.01.2017)

        Antworten
  17. Ewig meint

    1 November 2016 um 11:42

    Hallo,
    Kündigungen sollten (immer)
    3 Monate (nach Ablauf der Mindestvertragszeit) vor der nächsten Beitragsforderung, beim
    Versicherer eingehen.
    Da sich oft die Zustellung verzögert,
    mit Einschreiben und Rückschein 1 bis 2 Wochen vorher zustellen. In jedem Fall auf eine Kündigungsbestätigung bestehen.

    Antworten
  18. Ulf Schröder meint

    16 Oktober 2016 um 18:28

    Ich habe meine Mitgliedschaft fristgerecht zum Jahresende gekündigt (25.9.), Weiterhin habe ich vorsichtshalber mein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht, da mir zum wiederholten Male das zugesicherte Kartenmaterial für geplahnte Urlaubstouren nicht zugesendet wurde und somit zugesicherte Leistungen des ACE nicht erbracht wurden.
    Vom ACE erhielt ich einen Brief das meine Kündigung erst am 11.10. eingegangen wäre und es kein Sonderkündigungsrecht gibt.
    Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos und besitze kein KFZ, kann mir auch den Mitgliedsbeitrag nicht mehr leisten (wozu auch ohne KFZ?).
    Wie kann ich mich wehren?

    Antworten
    • Jürgen Knolle meint

      17 Juli 2017 um 03:28

      Für sowas kann man Faxe senden. Die sind direkt da. Und für die Arbeitslosigkeit kann ACE nichts, genauso wenig kein KFZ zu haben. Das hätte man sich vorher überlegen müssen.

      Antworten
  19. Brandenburgerin meint

    9 Juni 2016 um 09:42

    Hallo,
    ich habe am 25.5.16 mein KFZ abgemeldet. Am 1.7.16 müßte erneut Beitrag beim AvD bezahlt werden, normale Kündigung nicht mehr möglich. Kann ich ein außerordentl. Kündigungsrecht geltend machen?

    Danke und viele Grüsse

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      9 Juni 2016 um 17:28

      Hallo Brandenburgerin,
      gute Frage! Da haken wir auf jeden Fall bei allen Clubs nochmal nach. In Ihrem Fall geht es aber wahrscheinlich am schnellsten, wenn Sie direkt beim AvD anrufen.

      Antworten
  20. Bacher meint

    29 Dezember 2015 um 16:27

    Achtung Falle!
    am 05.10.2015 habe ich den Mitglieds-Antrag direkt vor Ort am Pannenfahrzeug unterschrieben. Da es sich um ein/mein gewerbliches Fahrzeug handelt (schon rein äußerlich ersichtlich und als LKW zugelassen) hätte mich der Fahrer des Pannenfahrzeugs darauf hinweisen müssen, dass das Fahrzeug beim ACE gar nicht versichert werden kann. Ich fühle mich getäuscht und wollte kündigen, was aber abgelehnt wurde, da ich ja das Leistungsprofil einige Tage später erhalten habe und die Mitgliedschaft hätte widerrufen können. Super! Jetzt bin ich beim ADAC, wo es solche Einschränkungen nicht gibt. Meine Wertung: 0 von 10 Punkten

    Antworten
    • Vanessa Wolf meint

      10 Juni 2016 um 09:35

      Sei dir dessen nicht sicher. Ich habe auch einen Firmenwaagen ( mit privater Nutzung) und bei der letzten Panne wurde natürlich sofort gefragt ob ich dienstlich oder privat unterwegs bin. Zum Glück privat .Auf Nachfrage, ob das denn eine Rolle spiele antwortete der ADAC ja dann müsse meine Firma sorge tragen, dass der Waagen geschleppt würde.

      Antworten
  21. Hannover Gert meint

    22 Dezember 2015 um 14:05

    Hallo , ich bin seit 12/14 Mitglied beim ACE. Nun habe ich heute im FS einen sehr negativen Bericht über die Leistungen des ACE bei der Pannenhilfe gesehen.
    Kann ich auf Grund dessen auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen?

    Antworten
    • stefanie - admin meint

      22 Dezember 2015 um 18:31

      Wir sind zwar keine Anwälte, aber das würde mich doch sehr wundern. Das Sonderkündigungsrecht gilt nur in besonderen Fällen, zum Beispiel, wenn der Anbieter die vertraglich geregelten Leistungen nicht erbringt. Auch das gilt aber natürlich nur, wenn es konkret Sie selbst betrifft.

      Antworten
  22. Daniel Zorn meint

    8 Juli 2015 um 13:40

    Sonderkündigung beim AVD?

    Problem:

    …hatte am Samstag den 04.07. eine Panne auf dem Weg in den Urlaub….
    Bei der Pannenaufnahme hat der AVD in seinem Luftlinienberechnungsprogramm falsche Daten hinterlegt…vom AVD errechnete 40km…Wohnort und Pannenort sind falsch erfasst worden …über http://www.luftlinie.org …kam ich auf über 53km…
    …Werkstatt war am Samstag nachmittag bereits zu…..Leihwagen lt.AVD erst ab 50km…
    somit viel der Urlaub am heißesten Tages diesen Jahres ins Wasser…per Anhalter ging es dann mit Frau und 5-Jähriger Tochter heimwärts….ich bin bedient….

    Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht???

    MFG

    Antworten
  23. Eric Neumann meint

    28 März 2015 um 22:22

    Ich bin Mitglied seit dem 01.07.2014

    Antworten
    • admin meint

      30 März 2015 um 18:09

      Hallo Herr Neumann,
      für einige Aktionsangebote des ACE mit speziellen Konditionen gilt eine Mindestdauer, d.h. die Mitgliedschaft kann frühestens zwei Jahre nach Eintritt zum Ende des Jahres gekündigt werden. Ich vermute, dass das bei Ihnen der Fall ist. Auf Ihrem Aufnahmeantrag müsste es in jedem Fall stehen.
      Hoffentlich hilft Ihnen diese Antwort weiter!

      Antworten
  24. Eric Neumann meint

    28 März 2015 um 14:40

    Folgende Frage,
    Ich bin beim ACE und wechsle nun zum ADAC.
    Meine Mitgliedschaft habe ich zum 1.7.2014 abgeschlossen und habe nun zum 01.07.2015 gekündigt.
    Habe heute ein antwortschreiben erhalten in dem stehendes der früheste kündigungstermin der 31.12.2016 sei.
    Was kann ich jetzt tun?

    Antworten
    • admin meint

      28 März 2015 um 14:59

      Moin Herr Neumann,

      wie lange sind Sie bereits Mitglied im ACE? Die Satzung besagt eigentlich ausdrücklich, dass eine Kündigung bis 3 Monate vor Schluss des Kalenderjahres vorliegen muss (http://www.ace-online.de/fileadmin/user_uploads/Leistungen_und_Vorteile/Dokumente/Leistungen/ACE_Satzung.pdf), unter Vorbehalt einer bestimmten Mindestdauer der Mitgliedschaft. Wir fragen nach und melden uns bei Ihnen.

      Antworten
  25. Jörg Weber meint

    24 Dezember 2014 um 08:05

    ……da ich meinen Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt habe,möchte ich gerne wissen ob für mich das Sonderkündigungsrecht greift…….bin seit 1991 Mitglied im AvD,reicht eine schrifliche,formlose Kündigung,was habe ich zu beachten

    Antworten
    • admin meint

      8 Januar 2015 um 22:47

      Hallo Jörg,
      wir sind keine Anwälte und arbeiten ausserdem unabhängig von den Autoclubs, deshalb habe ich die Frage direkt an den AvD weitergeleitet.
      Die Kündigung kann formlos, sollte aber schriftlich erfolgen, möglichst per Einschreiben und natürlich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Mitgliedsnummer.
      Beste Grüsse, Stefanie

      Antworten
    • AvD meint

      9 Januar 2015 um 14:53

      Hallo Jörg,
      da in unseren Versicherungsbedingungen der ständige Wohnsitz in Deutschland sein muss, heben wir mit entsprechendem Nachweis (Abmeldung aus Deutschland) den Vertrag auf!
      Bei weiteren Fragen stehen dir gerne unsere Mitarbeiter/innen der Service-Zentrale unter der Rufnummer 069 6606-300 zur Verfügung.
      Viele Grüße und noch einen schönen Tag,
      dein AvD Team

      Antworten

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